Das deutsche Steuerrecht wird immer komplizierter, und immer mehr Menschen benötigen Rat in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund kommt dem Beruf des Steuerberaters erhebliche Bedeutung zu. Daher beschäftigen wir uns in diesem Artikel mit dem Berufsziel Steuerberater und geben einen Überblick über die Wege, wie man in der Steuerberatung seinen Job findet.
Grundfähigkeiten eines Steuerberaters
Der Beruf eines Steuerberaters setzt Interesse an der doch entsprechenden Materie und – angesichts der sich schnell ändernden steuerrechtlichen Vorschriften – auch die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung voraus. Auch ist es für den Steuerberater wichtig, über den eigenen Tellerrand hinwegzuschauen und die Beratung nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten vorzunehmen.
Es bringt beispielsweise nichts, dem Kunden eine Investition in steuerbegünstigte geschlossene Schifffahrtsfonds anzuraten, wenn aus konjunkturellen Gründen die Wertentwicklung von Schifffahrtsfonds ansonsten eher unterdurchschnittlich auszufallen verspricht.
Ausbildungswege zum Steuerberater
Sind die oben beschriebenen Grundfähigkeiten vorhanden, so kann man den Beruf eines Steuerberaters dann ausüben, wenn man entweder ein zugelassener Rechtsanwalt oder die Steuerberaterprüfung bestanden hat. Zur Steuerberaterprüfung wird eine Person zugelassen, wenn Sie an einer Fachhochschule oder einer Universität erfolgreich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften (BWL) studiert hat, und danach – abhängig von der Länge der Studienzeit – zwei bis drei Jahre praktische Berufserfahrungen gesammelt hat.
Menschen mit kaufmännischer Ausbildung können nach zehn Jahren die Steuerberaterprüfung ablegen. Bei Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre. Zu guter Letzt sind auch Finanzbeamte des gehobenen Dienstes nach sieben Jahren, beziehungsweise Steuerbeamte mit dem akademischen Grad eines Diplombetriebswirtes (FH) nach drei Jahren, zur Ablegung der Steuerberaterprüfung berechtigt.
Die Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung an sich besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, wobei die schriftlichen Prüfungen zusammen und die mündliche Prüfung jeweils mit 50 Prozent in die Wertung einfließen. Nur wer die hochanspruchsvollen drei schriftlichen Prüfungen im Durchschnitt mit mindestens einer 4- (4,5) besteht, wird überhaupt zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Steuerberaterprüfung gilt als bestanden, wenn die Durchschnittsnote aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen mindestens 4,15 beträgt.
Aushändigung der Ernennungsurkunde
Nach bestandener Prüfung wird dann die Ernennungsurkunde durch die jeweils zuständige Steuerberaterkammer ausgehändigt. Nur nach Empfang dieser Ernennungsurkunde ist der Prüfling zur Ausübung des Steuerberaterpostens berechtigt.
Bild: © Doc RaBe – Fotolia.com
Keine ähnliche Beiträge